Projektträger
Projektträger führen Einzelmaßnahmen zur praktischen Umsetzung der Strategie der Partnerschaft für Demokratie Neubrandenburg durch. Träger von Einzelmaßnahmen der Partnerschaft haben sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. Eine finanzielle Förderung können nur anerkannte gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen erhalten.
Voraussetzungen für eine Förderung sind die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt der geplanten Maßnahme bzw. eine quantitativ und qualitativ erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.
Zielgruppe geförderter Maßnahmen der Partnerschaft sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
In der ersten Förderperiode 2016 bis 2019 waren 35 Projektträger mit fast 70 Projekten an der Umsetzung der Strategie der Partnerschaft für Demokratie Neubrandenburg beteiligt (siehe dazu: geförderte Projekte).